{!! __('Skip to content') }}

In diesem Artikel erkläre ich, was eine Patentanmeldung ist, wie man ein Patent anmelden kann und wie ich eine Patentanmeldung ausarbeite.

Mit einer Patentanmeldung beantragt man Schutz für eine neue Technologie. Die Patentanmeldung wird dann beim Patentamt (z.B. DPMA oder EPA) geprüft. Das Prüfungsverfahren dauert dann in der Regel 2 bis 4 Jahre und das Patent wird erteilt oder die Patentanmeldung zurückgewiesen.

Im Prüfungsverfahren entsteht ein Dialog mit dem Prüfer, im dem man sich als Patentanmelder in der Regel im Schutzbereich in Abhängigkeit von dem vom Prüfer ermittelten Stand der Technik etwas einschränken muss.

Die höchsten Erfolgsaussichten auf die Erteilung hat man in der Regel, wenn man auf die Hilfe eines Patentanwalts zurückgreift, da dieser zum einen Erfahrung bei der Formulierung einer Patentanmeldung hat und zum anderen den Dialog mit dem Patentprüfer leichter führen kann. Im Folgenden wird dennoch erklärt, wie man ein Patent anmelden kann.

Bei der Formulierung der Patentanmeldung muss man vor allem zwei Aspekte im Hinterkopf behalten:
1) die Chancen auf ein erteiltes Patent müssen maximiert werden, und
2) die Durchsetzbarkeit des Patents muss gewährleistet sein.

Erteilungsaussichten

Zunächst zur Chance auf Erteilung: Wer ein Patent anmelden möchte, hofft natürlich auf die Erteilung eines Patents. Ein Patent wird vor allem dann erteilt, wenn es neu und erfinderisch ist. Um die Chance zu maximieren, sollte man also vorher genau recherchieren, ob die Erfindung bereits bekannt ist oder ob es bereits sehr ähnliche Lösungen gibt.

Je genauer man den sogenannten Stand der Technik kennt, je genauer kann man sich auf das Prüfungsverfahren vorbereiten. Und man kann bereits Argumente und Einschränkungsmöglichkeiten für das Prüfungsverfahren in die Patentanmeldung einbauen. Nach der Anmeldung kann man nämlich das Patent nicht mehr erweitern und nur in sehr engem Rahmen ändern. Man kann eigentlich nur noch Positionen aufgeben bzw. streichen.

Ich mache das in einer Patentanmeldung so, dass ich mir die z.B. 5 relevantesten Dokumente genau vornehme und gemeinsam mit den Erfindern möglichst viele Unterschiede der eigenen Erfindung zu den dort offenbarten Lösungen herausarbeite. Zu jedem Unterschied versuche ich dann noch die damit verknüpften Vorteile herauszufinden, damit man später im Erteilungsverfahren leichter die erfinderische Tätigkeit begründen kann.

Meiner Erfahrung nach kann man mit einem erteilten Patent mit sinnvollem Schutzbereich rechnen, wenn man zu jedem gefundenen relevante Dokument mindestens 10 Unterschiede formuliert. Der Prüfer wird dann meiner Erfahrung nach keine Dokumente finden, die alle diese Unterschiede offenbaren.

Durchsetzbarkeit

Kommen wir zur Durchsetzbarkeit: Man muss sich das Wissen auf dem jeweiligen Gebiet wie eine Wissenslandkarte vorstellen, bei der die eigene Erfindung hoffentlich in einem weißen Fleck liegt. In der Patentanmeldung versucht man nun den breitesten Anspruch so zu formulieren, so dass möglichst viel von dieser weißen Fläche ausgeschnitten wird. Damit vermeidet man, dass jemand das Patent zu leicht umgehen kann, indem er nur eine Kleinigkeit anders gestaltet.

Außerdem kann man sich überlegen, dass man nicht nur beispielsweise das Erzeugnis, sondern auch ein Verfahren zum Einsatz dieses Erzeugnisses, das Herstellungsverfahren, und Verwendungsansprüche formuliert, damit man möglichst sicher auch nach dem Erteilungsverfahren noch die gesamte Wertschöpfungskette abdecken kann.

Aufbau einer Patentanmeldung

Wie ist die Patentanmeldung nun aufgebaut? Erst einmal kommt die Beschreibung der Erfindung. Dann schließen sich die Patentansprüche an. Dann muss man noch eine Zusammenfassung einreichen. Und zum Schluss kommen ggf. Zeichnungen.

Das Wichtigste sind die Patentansprüche. Mit den Patentansprüchen definiert man den angestrebten Schutzbereich der Patentanmeldung. Der Rechercheur bzw. Prüfer am Amt orientiert sich an den Ansprüchen für die Recherche. In der Beschreibung findet sich zunächst eine Zusammenfassung des Standes der Technik. Ausgehend vom Stand der Technik und seinen Nachteilen wird eine Aufgabe formuliert. Und dann wird die Erfindung meistens wie in den Ansprüchen formuliert erläutert.

In die Beschreibung schreibe ich meist auch noch die ermittelten Unterschiede zusammen mit deren Vorteilen hinein, damit ich es im Erteilungsverfahren einfacher habe. Außerdem schreibe ich auch ein ganz konkretes Ausführungsbeispiel in die Beschreibung, damit das Patent später nicht wegen mangelnder Nacharbeitbarkeit angegriffen werden kann.

Wenn man bereits potentielle Lizenznehmer kennt oder bestimmte Aspekte später auslizenzieren möchte, so kann es später einen Lizenzvertrag einfacher machen, wenn man schon in der Patentanmeldung die verschiedenen Anwendungsfälle berücksichtigt.

Hat man all dies berücksichtigt, dann kann man das Patent anmelden.

Kosten

Die Kosten eine Patentanmeldung liegen bis zur Anmeldung in der Regel in einem Bereich von 3000 bis 7000 EUR, wenn man einen Patentanwalt hinzuzieht. Die Kosten hängen in erster Linie von der Komplexität der Erfindung ab. Bis zur Erteilung entstehen dann noch einmal typischerweise Kosten in einem Bereich von 1000 bis 2000 EUR für den Dialog mit dem Prüfer. Ab dem dritten Jahr müssen Aufrechterhaltungsgebühren entrichtet werden.

Diese Kosten gelten nur für die Anmeldung bei DPMA. Man kann Patente natürlich in fast allen Ländern der Erde anmelden. Pro Land muss man etwa 7000 bis 15000 EUR für Amtsgebühren, Übersetzung und Honorare der Patentanwälte rechnen. Wenn eine Firma ein Patent anmelden möchte, muss man also entsprechend diese Kosten einplanen.

Wenn Sie Beratung zur Patentanmeldungen benötigen und ein Patent anmelden möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne per Email oder Telefon unter +49 (221) 2705770.

Viel Erfolg, Ihr Rolf Claessen