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Was ist ein exklusiver und was ist ein nichtexklusiver Lizenzvertrag? Was ist ein angemessener Lizenzsatz? Warum kann eine Mindestlizenz wichtig sein? Was sind die wichtigsten Klauseln? Welche Klauseln sind nützlich, werden aber gerne übersehen? Was kostet ein Lizenzvertrag? Diese Fragen beantworte ich in diesem Video.


Mit einem Lizenzvertrag wird dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung z.B. an einer Marke, einem Design oder einem Patent eingeräumt. Dafür muss der Lizenznehmer in der Regel eine Gebühr – die Lizenzgebühr – entrichten. Das Schutzrecht muss also z.B. im Vertrag genau definiert sein. Ich kann im Folgenden leider nur auf die allerwichtigsten Aspekte eingehen. Ein Lizenzvertrag wir dam besten von einem Patentanwalt oder einem Rechtsanwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet erstellt.

Klauseln

Der wichtigste Aspekt ist sicherlich, ob es sich um eine exklusive oder nichtexklusive Lizenz handelt. Bei einer echten exklusiven Lizenz darf der Lizenzgeber genau genommen selbst im Lizenzgebiet gar nicht mehr das Schutzrecht selbst benutzen. Der Lizenznehmer erhält dann in der Regel auch das Recht, aus dem Schutzrecht vorgehen zu dürfen.

Bei einer exklusiven Lizenz wird in der Regel auch eine Mindestlizenzgebühr festgeschrieben. Schließlich könnte der Lizenznehmer das Schutzrecht in dem Lizenzgebiet ansonsten de facto töten, indem er einfach keine Umsätze damit macht, der Lizenzgeber keine Lizenzgebühren erhält, selbst das Schutzrecht aber auch nicht verwenden darf.

Was ist nun eine faire Lizenzgebühr? Das ist eine Frage, um die es immer viel Streit gibt. Zunächst mal sollte man die Lizenzgebühr am Umsatz festmachen, da dieser leichter nachprüfbar ist und inflationsgeschützt ist. Als Grundlage für die Verhandlung kann vielleicht in etwa die Hälfte dees Gewinns gelten. Allerdings unterscheiden sich die Lizenzsätze auch ganz deutlich abhängig von der Branche, der Bezugsgröße und der Fertigungstiefe. Eine Stücklizenz ist aus Sicht des Lizenzgebers nur die zweitbeste Lösung, da die Inflation bedeuten kann, dass die Lizenzgebühr beispielsweise in 10 Jahren unfair gering ist.

Ganz wichtig ist noch eine Nichtangriffsklausel. Der Lizenznehmer darf auch über Strohfirmen das Schutzrecht nicht angreifen. Lizenznehmer zahlen Lizenzen hin und wieder nicht freiwillig und erst nach gerichtlichen Verletzungsverfahren. Daher ist eine solche Regelung für den Lizenzgeber sehr wichtig. Oft ist auch in Lizenzverträgen ein sog. Wirtschaftsprüfervorbehalt eingebaut. Wenn der Lizenzgeber Zweifel an den gemachten Umsatzzahlen hat, dann kann er einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, die Zahlen beim Lizenznehmer zu überprüfen. Wenn dann die Zahlen weniger als z.B. 5% von den gemachten Angaben abweichen, dann muss der Lizenzgeber den Wirtschaftsprüfer bezahlen. Andernfalls zahlt der Lizenznehmer.

Gerne ist auch geregelt, ob der Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben darf oder nicht. Was sind nun Klauseln, die gerne mal übersehen werden? Hier mal eine kleine Auswahl: Es kann geregelt sein, dass die Schutzrechte frei von Dritten sein müssen, d.h. z.B. nicht als Kreditsicherheit hinterlegt sind oder nicht verpfändet sind. Beipsielsweise kann dem Lizenznehmer auch aufgegeben werden, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Außerdem können noch viele weitere Dinge in einem Lizenzvertrag geregelt sein. Das kommt immer auf die konkrete Situation an. Zudem kann es schon bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung Sinn machen, die verschiedenen Anwendungsfälle für spätere Lizenzen zu berücksichtigen.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Beratung zu Lizenzverträgen benötigen. Schreiben Sie uns eine Email an claessen@mhpatent.de.

Viel Erfolg!

Ihr Rolf Claessen